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< zurück zur Übersicht 7.4 Schallschutz im Leichtbau
Gesetze, Normen, Verordnungen In den letzten 25 Jahren hat der Stahlleichtbau einen rasanten Aufschwung erlebt. Durch Kostendruck und kurze Terminplanung wurde eine Entwicklung vorangetrieben, die einen hohen Grad an Vorfabrikation und Qualität erreicht hat. Je nach Art und Nutzung eines Gebäudes werden unterschiedliche Forderungen an die Gebrauchsfähigkeit gestellt. Zu einer Planung gehört zunächst die Ermittlung der schalltechnischen Eigenschaften der einzelnen Baustoffe, Konstruktionen und Bauteile, wie z.B. der Sandwichelemente. Bei anspruchsvollen Gebäuden, Ausstellungs- und Sporthallen ist auch die Raumakustik zu berücksichtigen. Sie kann durch geplante Absorption zur Reduzierung des Schallpegels, z.B. in Fabrikhallen und Arbeitsräumen, aber auch mit Hilfe gezielter Reflexion und Absorption zu einer guten Akustik in Theatern und Hörsälen führen. Die nachfolgenden Gesetze, Normen, Verordnungen beinhalten nur die wichtigsten Bestimmungen
Wichtige Auszüge aus der UVV-Lärm in gekürzter Fassung: § 1. Geltungsbereich Diese UVV gilt für Unternehmen, soweit Versicherte unter Lärmgefährdung beschäftigt werden. § 2. Begriffsbestimmungen Lärmgefährdung im Sinne der UVV ist die Einwirkung von Lärm auf Versicherte, die zur Beeinträchtigung der Gesundheit, insbesondere im Sinne einer Gehörgefährdung, führen kann oder zu einer erhöhten Unfallgefahr führt. § 15. Schutz gegen Lärm
Immissionsgrenzwerte nach § 15 der Arbeitsstättenverordnung (Auszug)
Die Grenzwerte der zuvor genannten Gesetze, Normen und Verordnungen haben durchaus ihre Berechtigung, da Hörschäden in Folge von Lärm nicht heilbar sind. Arbeitsplätze sind daher so zu gestalten, dass gesundheitliche Risiken ausgeschlossen sind. Bei schweren Hörschäden sind mehr als 50 % der Sprache nicht mehr zu verstehen, wie dem Diagramm in Abb. 7.4.1 zu entnehmen ist. Daher müssen sich Mitarbeiter in Lärmbereichen ab einem ortsbezogenen (personenbezogenen) Beurteilungspegel von 85 dB (A) arbeitsmedizinischen Vor- und regelmäßigen Nachuntersuchungen unterziehen. Siehe UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Planungsvorbereitung Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz einhalten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Industrie, wie auch der Unternehmer eigenverantwortlich verpflichtet, schädliche Umwelteinflüsse, hier Lärmeinwirkung, von der Nachbarschaft, aber auch von den Mitarbeitern fernzuhalten. Die Bauämter machen zur Zeit noch keine Auflagen zum Lärmschutz. Für die Einhaltung des Arbeits- und Immissionsschutzes sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. In der Regel sind folgende Auflagen zu beachten:
Die Ausbildung wirksamer Schallschutzmaßnahmen ist von vielen Einflussgrößen abhängig und setzt beim Planer ein hohes Maß an Erfahrung und Fachkenntnis voraus. Es ist empfehlenswert, bei schalltechnischen Fragen bauakustisch qualifizierte Ingenieurbüros oder Institute mit Schallmessungen, Schallberechnungen oder Gutachten zu beauftragen. Die Minderung der Lärmbelastung kann auf verschiedene Art und Weisen erfolgen. Es ist daher zunächst zu prüfen, mit welchen Maßnahmen eine wirksame und kostengünstige Minderung erreicht werden kann (siehe hierzu die unten stehende Grafik).
Hinweise zur Planung Alle Parameter eines Baukörpers sind in die schalltechnischen Überlegungen für eine zweckmäßige Ausbildung der Raum abschließenden Bauteile mit einzubeziehen. So sind das akustische Verhalten von Wand und Boden sowie Fenstern, Türen, Toren und Durchdringungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind aufgestellte Maschinen, Geräte und Lagergüter mit einzubeziehen. Zunächst ist zu prüfen, ob
Meistens treten Kombinationen aus Luft- und Körperschall und aus Dämmung und Dämpfung auf. Im allgemeinen steht die Minderung des Luftschalls im Vordergrund. Die Kenngrößen sind:
Luftschalldämpfung Luftschalldämpfung ist nur durch Schallschluckstoffe, wie spezielle Weichschäume oder Mineralwolle erreichbar (siehe Abb. 7.4.2). Luftschalldämmung Zur Schalldämmung wird dagegen Masse benötigt. Je größer die Masse und je höher die Frequenz, umso besser ist das Schalldämm-Maß R‘W (siehe Abb. 7.4.3).
Produkte zur Schallabsorption Wie schon ausgeführt, sind zur Minderung des Schalls oder der Schallausbreitung verschiedene Parameter eines Baukörpers in die schalltechnischen Überlegungen einzubeziehen. Daraus kann sich der Bedarf an Bauelementen für Schallabsorption oder Schalldämmung oder auch beides ergeben. Je nach Bedarf stehen unterschiedliche Sandwichelemente zur Verfügung.
Dachelement G4-Akustik
Wand- und Deckenelement HIPERTEC-Sound
Die Innenschale des Elements HIPERTEC-Sound ist gelocht, mit einem Lochanteil von ca. 34 %. Der Dämmkern aus Mineralwolle der Baustoffklasse A1, verbessert die Schallabsorption um ca. 91 % (αs = 0,91) bei einer Frequenz von 2.000 Hz. Das Vlies zwischen Mineralwolle und Lochblech verhindert den Austritt von Mineralfaserpartikeln.
Produkte zur Schalldämmung Im Gegensatz zur Schallabsorption wird zur Schalldämmung mehr Masse benötigt. Diese Anforderung erfüllen die Dach- und Wandelemente HIPERTEC. Diese Elemente mit beidseitig geschlossenen Deckschalen aus Stahlblech besitzen einen Dämmkern aus Mineralwolle A1, Raumgewicht 100 kg/m 3. Das hohe Gewicht trägt wesentlich zur Verbesserung der Schalldämmwerte bei.
Schalldämmwerte Das bewertete Schalldämm-Maß RW für die verschiedenen Dicken und Ausführungen der Dach- und Wandelemente Typ HIPERTEC beträgt:
Bei der Planung und Erstellung von Bauwerken wird dem Schallschutz oft zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Außerdem sind sich Planer und Ausführende häufig unsicher. Die beiden Beiträge Grundlagen der Akustik (siehe basis-info 7.3) und Schallschutz im Leichtbau sollen diesen Themenkomplex verständlicher machen und einen Weg aufzeigen, an welche Parameter schon im Vorfeld zu denken ist. Geeignete Sandwichelemente stehen für die verschiedenen Anforderungen im Leichtbau zur Verfügung. Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall ein Akustikingenieur hinzugezogen werden sollte, da im Nachhinein Änderungen bzw. Verbesserungen der Schallschutzmaßnahmen nicht immer möglich sind und wenn ja, ein größerer Aufwand und höhere Kosten entstehen. Bezugsquellenverzeichnis Gesetze / Verordnungen Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln. Unfallverhütungsvorschriften Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen A.W. Genter Verlag, Forststr. 131, 70193 Stuttgart. Lärmschutz-Arbeitsblätter Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln. DIN-Normen Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin VDI-Richtlinien Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin EG-Richtlinien Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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