Flag  English    Flag  Deutsch

Welcome to Galileo On-line  

Galileo Kreatives Bauen mit Sandwich

Galileo    

Home

HOME

Sandwich Is

SANDWICH IST

Design

ARCHITEKTUR   

Technology

KNOW HOW 

News

NEUES

Contact

KONTAKT

Link

LINKS

Sitemap

SITE MAP
   
Mitgliederbereich MITGLIEDER





Schallschutz im Leichtbau

Gesetze, Normen, Verordnungen

In den letzten 25 Jahren hat der Stahlleichtbau ei­nen rasanten Aufschwung erlebt. Durch Kostendruck und kurze Terminplanung wurde eine Entwicklung vorangetrieben, die einen hohen Grad an Vorfabrikation und Qualität erreicht hat. Je nach Art und Nutzung eines Gebäudes werden unterschiedliche Forderungen an die Gebrauchsfähigkeit gestellt. Zu einer Planung gehört zunächst die Ermittlung der schalltechnischen Eigenschaften der einzelnen Baustoffe, Konstruktionen und Bauteile, wie z.B. der Sandwichelemente.

Bei anspruchsvollen Gebäuden, Ausstellungs- und Sporthallen ist auch die Raumakustik zu berücksichtigen. Sie kann durch geplante Absorption zur Reduzierung des Schallpegels, z.B. in Fabrikhallen und Arbeitsräumen, aber auch mit Hilfe gezielter Reflexion und Absorption zu einer guten Akustik in Theatern und Hörsälen führen.

Die nachfolgenden Gesetze, Normen, Verordnungen beinhalten nur die wichtigsten Bestimmungen

  • Gemeinsames Ministerialblatt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Technische Anleitung zum Schutz ge­gen Lärm - TA Lärm (Ausgabe 28.08.1998). U. a. sind unter Punkt 6 die Immissionsrichtwerte aufgeführt.
  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (Ausgabe 1989). In dieser Norm werden die Begriffe, Anforderungen an den Schallschutz und Bei­spiele für konstruktive Lösungen im wesentlichen behandelt.
  • VDI-Richtlinie 2058 Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft
  • VDI-Richtlinie 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten
  • Unfallverhütungsvorschrift Lärm (UVV-Lärm), VBG Lärm der SMBG
  • Bezugsquellen siehe Blatt 7.4.6.

 

  top

Wichtige Auszüge aus der UVV-Lärm in gekürzter Fassung:

§ 1. Geltungsbereich

Diese UVV gilt für Unternehmen, soweit Versicherte unter Lärmgefährdung beschäftigt werden.

§ 2. Begriffsbestimmungen

Lärmgefährdung im Sinne der UVV ist die Einwirkung von Lärm auf Versicherte, die zur Beeinträchtigung der Gesundheit, insbesondere im Sinne einer Gehörgefährdung, führen kann oder zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.

§ 15. Schutz gegen Lärm

  • In Arbeitsräumen ist der Schallpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens betragen:
  • bei überwiegend geistiger Tätigkeit 55 dB (A)
  • bei einfachen oder überwiegend mechanischen Büroarbeiten und vgl. Tätigkeiten 70 dB (A),
  • bei allen sonstigen Tätigkeiten 85 dB (A); soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarer Weise nicht überschritten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden.
  • in Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräumen darf der Beurteilungspegel höchstens 55 dB (A) betragen. Bei der Festlegung des Beurteilungspegels sind nur die Geräusche der Betriebseinrichtungen in den Räumen und die von außen auf die Räume einwirkenden Geräusche zu berücksichtigen.
  • Immissionsgrenzwerte nach § 15 der Arbeitsstättenverordnung (Auszug)

Immissionsgrenzwerte nach § 15 der Arbeitsstättenverordnung (Auszug)

Grenzwert, Beurteilungspegel

LAr in dB

Tätigkeiten / Räume

(siehe auch VDI 2058 Blatt 3)

55 dB

überwiegend geistige Tätigkeit

70 dB

einfache oder überwiegend mechanisierte Bürotätigkeit und vgl. Tätigkeiten

85 dB

sonstige Tätigkeiten

90 dB

wenn 85 dB nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarer Weise nicht einzuhalten sind.

55 dB

Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, und Sanitärräume

 

  top

Grenzen der Lärmbelastbarkeit

Die Grenzwerte der zuvor genannten Gesetze, Normen und Verordnungen haben durchaus ihre Berechtigung, da Hörschäden in Folge von Lärm nicht heilbar sind. Arbeitsplätze sind daher so zu gestalten, dass gesundheitliche Risiken ausgeschlossen sind. Bei schweren Hörschäden sind mehr als 50 % der Sprache nicht mehr zu verstehen, wie dem Diagramm in Abb. 7.4.1 zu entnehmen ist. Daher müssen sich Mitarbeiter in Lärmbereichen ab einem ortsbezogenen (personenbezogenen) Beurteilungspegel von 85 dB (A) arbeitsmedizinischen Vor- und regelmäßigen Nachuntersuchungen unterziehen. Siehe UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Abb. 7.4.1 Hörverlust in Dezibel

Die UVV Lärm sagt: Je höher der Lärmpegel ist, d. h. je lauter es ist, umso schneller wird ein Beur­teilungspegel von 85 dB (A), ab dem eine Gefährdung des Gehörs gegeben ist, erreicht oder überschritten. Das heißt, ein Lärmpegel mit 115 dB (A) von 0,5 Minuten hat die gleiche schädigende Wirkung wie ein Beurteilungspegel von 85 dB (A) über einen ganzen Arbeitstag von 8 Stunden:


Lärmpegel in dB (A)

85

88

91

94

97

100

103

115

tägliche

Lärmdauer

8

Std.

4 Std.

2

Std.

1 Std.

30 Min.

15 Min.

7,5 Min.

0,5 Min.

Faustregel: 10 dB (A) aufwärts bedeutet eine Verzehnfachung der Gehörgefährdung.

 

  top

Planungsvorbereitung

Gebäude müssen einen ihrer Nutzung ent­spre­chenden Schallschutz einhalten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Industrie, wie auch der Unternehmer eigenverantwortlich ver­pflich­tet, schädliche Umwelteinflüsse, hier Lärmeinwirkung, von der Nachbarschaft, aber auch von den Mitarbeitern fernzuhalten.

Die Bauämter machen zur Zeit noch keine Auf­lagen zum Lärmschutz. Für die Einhaltung des Arbeits- und Immissionsschutzes sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. In der Regel sind fol­gen­de Auflagen zu beachten:

  • "In der Produktionshalle darf der Beurteilungspegel für den Lärm am Arbeitsplatz 85 dB (A) nicht überschreiten".
  • "Zur Vermeidung des Reflexionsschalls sind Schall absorbierende Wand- und Deckenflächen vorzusehen, die für Arbeitsräume die Ein­haltung eines mittleren Schallabsorptionsgrades von mindestens 0,3 ermöglichen. Der mittlere Schallabsorptionsgrad ist durch Berechnung nachzuweisen".

Die Ausbildung wirksamer Schallschutzmaßnahmen ist von vielen Einflussgrößen abhängig und setzt beim Planer ein hohes Maß an Erfahrung und Fachkenntnis voraus. Es ist empfehlenswert, bei schalltechnischen Fragen bauakustisch qualifizierte Ingenieurbüros oder Institute mit Schallmessungen, Schallberechnungen oder Gutachten zu beauftragen.

Die Minderung der Lärmbelastung kann auf verschiedene Art und Weisen erfolgen. Es ist daher zunächst zu prüfen, mit welchen Maßnahmen eine wirksame und kostengünstige Minderung erreicht werden kann (siehe hierzu die unten stehende Grafik).

 

  top

Hinweise zur Planung

Alle Parameter eines Baukörpers sind in die schalltechnischen Überlegungen für eine zweckmäßige Ausbildung der Raum abschließenden Bauteile mit einzubeziehen. So sind das akustische Verhalten von Wand und Boden sowie Fenstern, Türen, Toren und Durchdringungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind aufgestellte Maschinen, Geräte und Lagergüter mit einzubeziehen.

Zunächst ist zu prüfen, ob

  • eine Schalldämpfung / Schallabsorption , also Behinderung und Reduzierung der Schallausbreitung erreicht werden soll;
  • eine Schalldämmung / Schallisolation , d. h. Minderung oder Schallweiterleitung aus dem Gebäudeinneren nach außen und umgekehrt erreicht werden soll.

Meistens treten Kombinationen aus Luft- und Körperschall und aus Dämmung und Dämpfung auf. Im allgemeinen steht die Minderung des Luftschalls im Vordergrund.

Die Kenngrößen sind:

 

  top

Luftschalldämpfung

Luftschalldämpfung ist nur durch Schallschluckstoffe, wie spezielle Weichschäume oder Mineralwolle erreichbar (siehe Abb. 7.4.2).

Luftschalldämmung

Zur Schalldämmung wird dagegen Masse benötigt. Je größer die Masse und je höher die Frequenz, umso besser ist das Schalldämm-Maß R‘W (siehe Abb. 7.4.3).

Abb. 7.4.2 Prinzip der Luftschalldämpfung (Schallabsorption)

  top

Abb. 7.4.3 Prinzip der Luftschalldämmung (Schallisolation)

  top

 

Produkte zur Schallabsorption

Wie schon ausgeführt, sind zur Minderung des Schalls oder der Schallausbreitung verschiedene Parameter eines Baukörpers in die schalltechnischen Überlegungen einzubeziehen. Daraus kann sich der Bedarf an Bauelementen für Schallabsorption oder Schalldämmung oder auch beides ergeben. Je nach Bedarf stehen unterschiedliche Sandwichelemente zur Verfügung.

 

Dachelement G4-Akustik

Abb. 7.4.4 Dachelement G4-Akustik

Das Dachelement G4-Akustik besteht aus zwei Stahldeckschalen mit einem Dämmkern aus PUR-Hartschaum und hat auf der Unterseite zwei eingelassene Weichschaumstoffstreifen aus Melaminharz. Mit diesem Element lässt sich die Schallabsorption bei einer Frequenz von 2.000 Hertz um 60 % (αs = 0,60) gegenüber einem normalen Sandwichelement verbessern.

 

Abb. 7.4.5 Diagramm Schallabsorptionswerte für G4-Akustik-Elemente im Vergleich zu normalen Sandwichelementen; Prüfinstitut: Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

  top

 

Wand- und Deckenelement HIPERTEC-Sound

Abb. 7.4.6 Wand- und Deckenelement HIPERTEC-Sound

Überall dort, wo Innenverkleidungen, Trennwände o. ä. mit hohem Schallabsorptionsgrad und nicht­brennbarer Dämmung gefordert werden, eignet sich das Element HIPERTEC-Sound als Wand wie auch als Decke.

Die Innenschale des Elements HIPERTEC-Sound ist gelocht, mit einem Lochanteil von ca. 34 %. Der Dämmkern aus Mineralwolle der Baustoffklasse A1, verbessert die Schallabsorption um ca. 91 % (αs = 0,91) bei einer Frequenz von 2.000 Hz. Das Vlies zwischen Mineralwolle und Lochblech verhindert den Austritt von Mineralfaserpartikeln.

 

 

Abb. 7.4.7 Diagramm Schallabsorptionswerte für HIPERTEC-Sound-Elemente; Prüfinstitut: Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

  top

 

Produkte zur Schalldämmung

Im Gegensatz zur Schallabsorption wird zur Schalldämmung mehr Masse benötigt. Diese Anforderung erfüllen die Dach- und Wandelemente HIPERTEC.

Diese Elemente mit beidseitig geschlossenen Deckschalen aus Stahlblech besitzen einen Dämmkern aus Mineralwolle A1, Raumgewicht 100 kg/m 3. Das hohe Gewicht trägt wesentlich zur Verbesse­rung der Schalldämmwerte bei.

Abb. 7.4.8 HIPERTEC-Dachelement

Abb. 7.4.9 HIPERTEC-Wandelement

 

  top

Schalldämmwerte

Das bewertete Schalldämm-Maß RW für die verschiedenen Dicken und Ausführungen der Dach- und Wandelemente Typ HIPERTEC beträgt: 


Element-Typ

HIPERTEC

Bewertetes Schalldämm-Maß R W

Prüf-Nummer

Wand

EF S 50

EF S 80

EF S 100

EF S 120

 

30 dB

31 dB

31 dB

32 dB

 

P-BA 263/1997

P-BA 264/1997

P-BA 265/1997

P-BA 266/1997

Dach

EF S 50

EF S 80

EF S 100

EF S 120

 

 

29 dB

30 dB

31 dB

32 dB

 

P-BA 267/1997

P-BA 268/1997

P-BA 269/1997

P-BA 270/1997

Prüfinstitut: Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Bei der Planung und Erstellung von Bauwerken wird dem Schallschutz oft zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Außerdem sind sich Planer und Ausführende häufig unsicher.

Die beiden Beiträge Grundlagen der Akustik (siehe basis-info 7.3) und Schallschutz im Leichtbau sollen diesen Themen­komplex verständlicher machen und einen Weg aufzeigen, an welche Parameter schon im Vorfeld zu denken ist.

Geeignete Sandwichelemente stehen für die ver­schiedenen Anforderungen im Leichtbau zur Verfügung. Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall ein Akustikingenieur hinzugezogen werden sollte, da im Nachhinein Änderungen bzw. Verbesserungen der Schallschutzmaßnahmen nicht immer möglich sind und wenn ja, ein größerer Aufwand und höhere Kosten entstehen.

Autor
Metecno Bausysteme GmbH

 

  top

Bezugsquellenverzeichnis

Gesetze / Verordnungen

Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Lu­xemburger Str. 449, 50939 Köln.

Unfallverhütungsvorschriften

Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Lu­xemburger Str. 449, 50939 Köln.

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

A.W. Genter Verlag, Forststr. 131, 70193 Stutt­gart.

Lärmschutz-Arbeitsblätter

Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Lu­xemburger Str. 449, 50939 Köln.

DIN-Normen

Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin

VDI-Richtlinien

Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin

EG-Richtlinien

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln

 

  top

 

 
 © Copyright 2000 - 2006 Galileo.
 
Impressum & Disclaimer