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Sandwichelemente und "Qualität"

Bauteile mit hohem Vorfertigungsgrad

Sandwichelemente sind moderne Bauteile mit sehr hohem Vorfertigungsgrad. Je höher dieser Vorfertigungsgrad ist, desto höher ist die Verpflichtung der Hersteller, die Verwendbarkeit und Qualitätsmerkmale dieser Bauteile nachzuweisen. Diese vorgeschriebenen Nachweise anerkannter Institute/Behörden erleichtern dem Bauherrn oder Planer, die richtige Produktauswahl. Dabei gilt es neben den statischen und bauphysikalischen Eigenschaften auch Qualitätsmerkmale hinsichtlich Hygiene, Wirtschaftlichkeit oder Langlebigkeit intensiv zu beleuchten. Qualitätsbewusste Hersteller von Sandwichelementen bieten hierzu umfangreiche Nachweise, Zertifikate oder Urkunden an.

Abb. 3.2.1 Insbesondere an multifunktionale Bauteile mit hohem Vorfertigungsgrad wie Sandwichelemente für Fassade und Dach werden hohe Qualitätsanforderungen gestellt

Erkennbarkeit von Qualitätsvorteilen

Qualitätsvorteile gehen mit gesteigerten Maßnahmen der Hersteller in punkto Qualitätssicherung einher. Die hierzu notwendigen Investitionen werden in der Preisgestaltung aufgefangen. Doch gilt demnach zwingend das Prinzip „teuer = gut“? Nein, denn auch die qualitätsbewussten Anbieter von Sandwichelementen sind den Anforderungen des Marktes unterworfen und kompensieren solche Investitionen mit anderen Einsparpotenzialen. Zumindest teilweise, denn eine komplette Kompensation kann die enormen Mittel, die eingesetzt werden müssen, nicht auffangen.

So gilt es bei Sandwichelementen der modernen Generation für Planer und Bauherren die Anforderungen des Bauwerkes mit den Eigenschaften der Bauelemente genau zu bewerten und zu vergleichen.

Doch die Praxis lehrt, dass Qualitätsvorteile nicht immer unisono vom Markt verstanden und akzeptiert werden. Einer der wichtigsten Gründe für diesen Sachverhalt liegt offensichtlich darin, dass Planer und auch Bauherren Qualitätsvorteile von Sandwichelementen nicht immer wirklich als Qualitätsvorteile wahrnehmen bzw. unterschiedliche Qualitäten nicht erkennen und sich deshalb - oftmals zu ihrem Nachteil - Produkten mit niedrigerer Preisgestaltung zuwenden.

Prüfkriterien zur Qualität

Bei Sandwichelementen der modernen Generation gilt es ein ganzes Bündel von Eigenschaften zu bewerten, die Einfluss auf die statischen und bauphysikalischen Funktionen aber auch auf die Langzeitbeständigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Sandwichkonstruktion und damit auf das ganze Bauwerk nehmen.

Diese mühevolle und zeitaufwendige Arbeit wird Planern und Bauherren von den Herstellern wesentlich erleichtert. Sie müssen ihr Augenmerk lediglich, wenngleich sorgfältig, auf die Vorlage von Nachweisen konzentrieren, die aufeinander abgestimmt ein Höchstmaß an Sicherheit bieten.

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Was muss geprüft werden?

1. Liegt für das angebotene Sandwichelement eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin vor und ist diese noch lange genug gültig?

In den Landesbauordnungen der Bundesländer Deutschlands wird sinngemäß gefordert: Wer Bauprodukte in den Verkehr bringt, muss die Verwendbarkeit durch einen Verwendbarkeitshinweis nachweisen. Im Sinne des Gesetzes sind Sandwichelemente keine geregelten Bauprodukte, denn es liegen bislang keine technischen Regeln wie z.B. DIN-Normen zugrunde. Aus diesem Grund bedürfen Sandwichelemente als Nachweis der Verwendbarkeit einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. In der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind u. a. die Werkstoffeigenschaften und Zusammensetzung der Deckschichten, der Kerndämmung und des Elementes als Grundlage für die Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit, Wärmeschutz und Brandverhalten eindeutig festgelegt. Die Gültigkeit des Zulassungsbescheides sollte auf jeden Fall über den geplanten Fertigstellungszeitraum hinaus vorhanden sein.

Mit der Einschränkung bestimmter Eigenschaften kann aber das eingebaute Produkt in nächster Konsequenz auch gegen weitere gesetzliche Auflagen verstoßen. So kommen beispielsweise im Kühl- und Tiefkühlhausbau oder für Kühl- und Tiefkühlzellen Hygieneanforderungen nach der LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) und nach den Hygiene-Richtlinien des HACCP-Konzepts 1) zum Tragen. Liegen nun zur hygienischen Unbedenklichkeit keine geprüften Qualitätseigenschaften vor, so könnte sich dem Betreiber bzw. Bauherren eines Kühl-/Tiefkühlhauses ein ernsthaftes und teures Problem stellen.

2. Stimmen Zulassungsbescheid und Produkt überein?

Die entscheidende Frage bei der Verwendung von Sandwichelementen ist, inwieweit die Materialien und Materialkennwerte des angebotenen oder gelieferten Produkts mit denen im Zulassungsbescheid übereinstimmen. Schließlich sind diese Werte die Grundlage für die statische Berechnung, für die Gebrauchsfähigkeit und für die geforderte Standsicherheit des Objektes.

  • Entspricht das Kernmaterial der Brandklassifizierung B2? B3-Materialien dürfen in Deutschland bei allen Bauprodukten seit über 20 Jahren nicht mehr verwendet werden.
  • Entsprechen die verwendeten Deckschichten den Anforderungen der Zulassung in Bezug auf Stahlgüte und Festigkeit und werden die Toleranzen der Blechdicken eingehalten?
  • Ist der Korrosionsschutz gewährleistet? Für die geforderte Korrosionsschutzklasse III beim Außeneinsatz von Sandwichelementen wird eine Zinkauflage von 275 g/m² gefordert. Werden die Schichtdicken bei den Kunststoffbeschichtungen bzw. Folienbeschichtungen eingehalten, damit sie der Korrosionsschutzklasse III entsprechen? Für Lackbeschichtungen ist z.B. eine Nenndicke von 25 µm vorgeschrieben.
  • Ist die Profilform identisch mit der Zulassung?

1) HACCP = Hazard Analysis Critical Control Point

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Abb. 3.2.2 Deckblatt der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für ein Sandwichelement (verkleinert)

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3. Verfügt das Sandwichelement über ein Ü-Zeichen?

Eine der wichtigsten Aufgaben des Planers bzw. Bauherren oder der Montagefirma ist es, die gelieferten Sandwichelemente auf das Vorhandensein des Ü-Zeichens zu überprüfen. Die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen (Übereinstimmungs-Zeichen) wird durch den Gesetzgeber in der ÜZVo (Übereinstimmungs-Zeichen Verordnung), die Bestandteil einer jeden LBo ist, zwingend vorgeschrieben. Das Ü-Zeichen dokumentiert die zulassungskonforme Herstellung der Sandwichelemente in Bezug auf die permanente werkseigene Produktionskontrolle und die regelmäßige Fremdüberwachung durch ein anerkanntes, unabhängiges Institut. Stimmen alle, in der bauaufsichtlichen Zulassung geforderten Qualitätsparameter mit den Prüfungen überein, erteilt die fremdüberwachende Stelle per Urkunde das Ü-Zeichen. Damit ist das Ü-Zeichen wichtigster Indikator für gleich bleibende, ausgezeichnete Qualität der Sandwichelemente.

Außerdem ist das Ü-Zeichen Bestandteil der Produktidentifikation eines jeden Sandwichelementes. Darüber hinaus enthält diese Identifikation die folgenden weiteren obligatorischen Angaben:

  • Paneelbezeichnung
  • Wärmeleitfähigkeitsgruppe
  • Brandklasse
  • Bezeichnung des Schaums der Kernschicht
  • Produktionsdatum
  • Herstellwerk
  • Auftragsnummer zur Identifizierung

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Abb. 3.2.3 Das Ü-Zeichen muss deutlich sichtbar auf den Paketen oder den Lieferpapieren angebracht sein.

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Abb. 3.2.4 Paketaufkleber mit Ü-Zeichen und Hinweisen zur Handhabung

4. Zusätzliche Sicherheit durch Gütesicherung RAL- GZ 617

Neben den statischen und bauphysikalischen Qualitätsanforderungen werden an Sandwichelemente auch genau definierte Anforderungen an Abmessungen, Geometrie und Maßgenauigkeit der Produkte gestellt. Diese wurden von der Gütegemeinschaft Bauelemente aus Stahlblech e. V. in den Güte- und Prüfbestimmungen für Bauelemente aus Stahlblech erarbeitet und vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. als RAL - GZ 617 veröffentlicht. Die Maßhaltigkeit der Deckschichten, die Abmessungen der Sandwichelemente sowie weitere Anforderungen sind in diesen Gütebestimmungen exakt festgelegt.

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Abb. 3.2.5 Güte- und Prüfbestimmungen RAL – GZ 617

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5. Das Gütezeichen der GBS bürgt für beste Qualität - Kann der Hersteller ein Gütezeichen der GBS - Gütegemeinschaft Bauelemente aus Stahlblech e.V. vorweisen?

Auch oder gerade die freiwillige Mitgliedschaft in der GBS ist für den Planer ein wichtiges Kriterium, wie ernsthaft der Sandwichhersteller das Thema „gesicherte Qualität“ nimmt. Werden diese freiwilligen Güteanforderungen und Auflagen der GBS vom Mitglied eingehalten, so erhält der Hersteller von Sandwichelementen das Gütezeichen des GBS. Wird einem Hersteller dieses Gütezeichen entzogen, so kann der Bauherr und Planer sicher sein, dass in einem solchen Fall ernsthafte Qualitätsprobleme oder gar Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen vorliegen.

Abb. 3.2.6 GBS Gütezeichen (RAL)

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Sorgfaltspflicht des Planers bedingt aktuelle Informationen

Die Sorgfaltspflicht des Planers erfordert es, immer aktuell informiert zu sein. Sowohl GALILEO – Kreatives Bauen mit Sandwich als auch der IFBS – Industrieverband für Bausysteme in Stahlleichtbau e.V. bieten Planern, Bauherren und Bauausführenden ausgezeichnetes und laufend aktualisiertes Informationsmaterial rund um die Sandwichbauweise an.

Da die Endqualität eines Gebäudes nicht nur von der Produktqualität, sondern in hohem Maße auch von der Planungs- und Ausführungsqualität bestimmt ist, dürfte ein regelmäßiger Zugriff auf diese Informationen sehr nützlich sein.

Abb. 3.2.7 Homepage von GALILEO – Kreatives Bauen mit Sandwich: http://www.sandwichbau.com

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Abb. 3.2.8 Homepage des IFBS: http://www.ifbs.de

Wenige schwarze Schafe in Sachen Qualität

Abschließend sei hier auf die „Schwarzen Schafe“ eingegangen. Leider gibt es sie auch unter den Sandwichherstellern, doch ist ihre Zahl erfreulicher Weise sehr klein. In Zahlen ausgedrückt: Von den ca. 50 Sandwichherstellern in Europa, die im Fachbuch „Die Sandwichbauweise“ als „qualitätsorientierte Hersteller“ aufgeführt sind, wurden insgesamt vier Hersteller, davon mit besonderer Häufigkeit zwei Firmen auffällig. GBS und IFBS haben durch regelmäßige Kontrollen und Prüfungen von Produktproben an Gebäuden einen Überblick zu diesen Firmen und den Produkten, die teils ohne Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ohne Ü-Zeichen oder nicht mit dem erforderlichen Brandschutz verbaut wurden. Im Zeitraum vom Juli 2002 bis Juli 2003 registrierten GBS / IFBS insgesamt acht dieser baurechtlichen Verstöße. Bei zwei Gebäuden lagen für die verbauten Sandwichelemente keine Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen vor. In den sechs anderen Fällen ergaben die Prüfungen, dass entgegen der baurechtlichen Bestimmungen in Deutschland die Kerndämmung leichtentflammbar, also B3, war.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch, dass GBS und IFBS solchen Fällen konsequent nachgehen, die entsprechenden Landkreise und zuständigen Baubehörden informieren. Auch aus diesen Gründen sollten sich Planer verstärkt um die „gesicherte Qualität“ der eingesetzten Bauteile kümmern und insbesondere bei augenfälligem Preisdumping die hier aufgeführten Qualitätsnachweise vom Hersteller bzw. Lieferanten abverlangen und eingehend prüfen.

Autor
Rolf Koschade

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