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Brandverhalten von Stahl-Polyurethan- Sandwichelementen (Langzeiterfahrungen)

Im modernen Industrie- und Gewerbebau nimmt der Stahlleichtbau seit vielen Jahren eine vorrangige Stellung ein. Die Gründe dafür sind vielschichtig, entscheidend sind vor allem Termin- und Kostenfragen.

Neben der ein- und zweischaligen Bauweise mit Stahltrapezprofilen sind nunmehr seit über 30 Jahren auch Stahl - Polyurethan - Sandwichelemente nicht mehr vom Markt wegzudenken.

War in der Anfangszeit der Einsatz der Elemente auf die nichttragende Außenwand beschränkt, so werden inzwischen weltweit auch Dach- und Torelemente mit steigender Tendenz hergestellt und eingesetzt.

Die herausragenden Merkmale der Elemente sind:
- hoher Vorfertigungsgrad einschließlich Oberflächen-finish
- geringer Montageaufwand, damit kostengünstiges und weitgehend witterungs- unabhängiges Bauen,
- hervorragende Wärmedämmung, damit optimaler Beitrag zur Erfüllung der Wärmeschutzverordnung bei optimaler Raumausnutzung,
- kostengünstige Gebäudeheizung bei Auslegung und Betrieb,
- weitgehende Wiederverwendbarkeit, d.h. Flexibilität bei baulichen Veränderungen.

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Stahl-Sandwichelemente mit Polyurethankern sind großflächige Kernverbunde, bestehend aus beidseitig bandverzinkten und zusätzlich kunststoffbeschichteten Stahlblechen mit einem Stützkern aus Polyurethan-Hartschaumstoff. Sie werden auf kontinuierlich arbeitenden Anlagen hergestellt und nach der Aushärtung des Schaumstoffes auf die geforderten Längen abgetrennt und automatisch verpackt.

Der in den Elementen eingesetzte Polyurethan - Hartschaumstoff ist zwar wärmedämmtechnisch unübertroffen, jedoch grundsätzlich brennbar wie alle organischen Stoffe.

Gerade in der Anfangszeit wurden daher mangels ausreichender Erfahrungen sowohl von Architekten und Kunden, als auch in besonderem Maße von Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehren und Sachversicherern oftmals erhebliche Bedenken hinsichtlich des Verhaltens bei nicht auszuschließenden Bränden geäußert.

Dies, obwohl in den Bauordnungen der Länder sowie in den zugehörigen Richtlinien und Verordnungen eindeutige Regelungen für die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau enthalten waren.

Nach nunmehr langjähriger weltweiter Bewährung der Elemente liegen auch über das Verhalten in Brandfällen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor. Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich daher auf eine Vielzahl von aufgetretenen Brandfällen, sowie auf durchgeführte Klein- und Großbrandversuche.

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1 Typische Brandfälle
1.1 1975, Fertigungshalle für Karosserie-Aufbauten

In den Bereichen der direkten Einwirkung von Flammen bzw. Brandhitze wurden die Elemente durch Ausbrennen des Schaumstoffkernes beschädigt oder zerstört.
Eine Weiterleitung des Feuers innerhalb der Elemente in abgeschirmte Bereiche fand dagegen nicht statt (Bild 1)


1.2 1977, Lagerhalle für Haushaltswaren

Ausgebrannt und verformt sind die vom Feuer beaufschlagten freien Bereiche der Wand. Die durch Stützen bzw. Binder abgeschotteten Bereiche mit erhaltenem Verbund sind deutlich erkennbar. Die geradlinige Abgrenzung zeigt, dass der Brand im Inneren der Elemente nicht weitergelaufen ist. (Bild 2)

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Kommentar der Feuerwehr: "Wie bei ähnlichen Hallenbränden bereits festgestellt, hat das Dach wesentlich zur schnellen Brandausbreitung beigetragen. Bitumen und Kleber ergossen sich brennend auf das reichlich vorhandene Lagergut. Anders bei den Außenfassaden. Hier brannte die Polyurethan-Schaumschicht nur bei direkter Beaufschlagung mit Feuer".

1.3 1984, Produktionshalle für Holzleimbinder

Die günstige Auswirkung einer Abschottung auf den Sandwichverbund ist besonders deutlich am Übergang von der Außenwand zum Dach erkennbar. (Bild 3)

Selbst nach einem mehrstündigen Brandverlauf sind hier noch Zonen des Schaumstoffkernes sowie des verwendeten Dichtbandes erkennbar.

Bei diesem Brandfall konnten auch Erkenntnisse zum Verhalten der eingesetzten Sandwich-Dachelemente gewonnen werden.

Die Trapezprofiloberschale ist im Verlauf des Brandes nicht eingestürzt, sondern als temporärer Wetterschutz erhalten geblieben. Im Inneren der Dachelemente wurde der Brand nicht weitergeleitet, eine Trennwand des Gebäudes wurde nicht überlaufen. (Bild 4)

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In allen Fällen zeigte sich, dass in erster Linie das Verhalten der tragenden Konstruktion ausschlaggebend für die Standdauer des Gebäudes im Brandfall ist.

Versagt das Tragwerk, z.B. ungeschützter Stahl (Bild 5)


oder auch Stahlbeton, (Bild 6)

dann können die nichttragenden Sandwichelemente allein den Einsturz der Konstruktion und damit einen Totalschaden nicht verhindern.

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2. Brandversuche

Aus allen bisher bekannt gewordenen Brandfällen lässt sich bereits eine relativ defensive Beteiligung der Stahl- Sandwichelemente mit Polyurethankern am Brand-geschehen erkennen.
Allen Brandfällen war jedoch gemein, dass sie immer erst nach dem Geschehen bekannt wurden und daher das Verhalten bzw. die Beteiligung bestimmter Bauteile während des eigentlichen Brandverlaufes nicht ersichtlich war.
Auch aus diesem Grunde wurden daher eine Reihe kleiner Brandversuche nach den jeweils geltenden Prüfnormen und auch große Versuche nach speziellen Absprachen durchgeführt.
Bei der Übertragung der Ergebnisse ist zu beachten, dass sich sowohl die Prüfbedingungen als auch der Aufbau der Prüfkörper ändern können.

2.1 DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Die Prüfung der Elemente erfolgt im Brandschacht mit der üblichen Fuge in Probenmitte. Die Beurteilung erfolgt zunächst an den Deckschalen (Bild 7) und anschließend an der freigelegten Kernschicht. (Bild 8)


Der Mittelwert der unverbrannten Restlänge der Probekörper muss mindestens 15 cm betragen und keine Probe darf den Wert 0 aufweisen, damit die Baustoffklasse B1 - schwerentflammbar erreicht werden kann. Daneben sind weitere Prüfkriterien zu erfüllen. Die Baustoffklasse B1 wird seit Fertigungsbeginn im Jahre 1968 erreicht, wobei der Schaumstoff bis 1980 der dann nicht mehr zulässigen Baustoffklasse B3 zuzuordnen war.


2.2 NFP 92-501 Epiradiateurtest

Der plattenförmige Prüfkörper mit in der Mitte eingesägter Nut im Deckblech wird der Einwirkung eines Flächenstrahlers ausgesetzt. (Bild 9 und 10)

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Bestimmt werden 4 Koeffizienten, deren Größe maßgebend für die Klassifizierung ist.

Daneben sind weitere Prüfkriterien zu erfüllen. Eine entsprechende Prüfung und Einstufung ergab: Classement M1.


2.3 SBI - Versuchstest

Im Rahmen der europäischen Harmonisierung ist der SBI-Test (Single Burning Item Test) vorgesehen. Um hier die Chancen der gängigen Elemente abzuschätzen, wurde ein Versuchstest mit einem dicken Element und einer ursprünglich nicht vorgesehenen Fuge im Brennerbereich durchgeführt.

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Nach Ablauf der Versuchsdauer kam das Feuer im Prüfelement zum Erlöschen (Bild 11).


Nach Ablösen der beflammten Deckschale zeigte sich der relativ gering betroffene Schaumstoffkern. (Bild 12)


2.4 TGL 10685/12 Bautechnischer Brandschutz

Zur Orientierung wurde eine Prüfung nach der heute nicht mehr angewendeten o.g. Norm durchgeführt. Nach Ablauf der Prüfdauer von 15 Minuten wurde die verbliebene Brandlast entfernt und die Flammen im Prüfkörper verlöschten nach kurzer Zeit. (Bild 13)

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Auch diese Prüfung zeigte nur eine geringe Schädigung des Schaumstoffkernes im direkten Flammenbereich. (Bild 14)


2.5 FMRC - Standard UBC 17-5

Sowohl der Room Fire Test (Bild 15 und 16) als auch die Prüfung der Oberflächenbrenneigenschaft des Schaumstoffkernes nach ASTM E84 - 79a und die Prüfung des sog. Convective Flame Spread Parameters wurden bestanden und führten zur Aufnahme der Elemente in den FMRC Approval Guide.

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2.6 Großbrandversuch

Zur Simulation einer Brandentstehungsphase sowohl bei der Montage als auch bei eventuellen Reparaturarbeiten wurde ein Großbrandversuch durchgeführt. Zur Verschärfung der Situation wurde die Deckschale auf der Feuerseite bis zu einer Höhe von 1,5m entfernt. Damit war die unmittelbare Beflammung des damals noch zulässigen B3 - Schaumstoffkernes gewährleistet.

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Der Versuch ergab, dass auch in einer extremen Reparatursituation nur ein limitierter Mitbrand eines freiliegenden Schaumstoffkernes und der unmittelbaren Nachbarbereiche zu erwarten ist. (Bild 17 und 18)

 

2.7 Reparatur-Phase

Für eine zusätzliche Rohrdurchführung wurde unsachgemäß mit einem Schweißbrenner eine runde Öffnung in eine Deckschale gebrannt. (Bild 19)

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Nach Entfernen des Brenners kam es nach einigen Sekunden zum Verlöschen der Flammen im Element. Auf der abgewandten Deckschale war nur eine kaum sichtbare Aufbeulung festzustellen. Eine Verfärbung des Lackes trat nicht ein. Nach Entfernen der Deckschale auf der beflammten Seite wurde eine nur geringe Beanspruchung des Schaumstoffkernes festgestellt. (Bild 20)

2.8 Naturbrandversuch

Im Rahmes eines Naturbrandversuches an einem mehrgeschossigen Büro- und Laborgebäude wurde auch das Verhalten der Sandwichelemente beobachtet, die auch hier ihr günstiges Brandverhalten unter Beweis stellten. (Bild 21)

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Der erste Versuch im 2. Obergeschoss führte nicht zu einem Übergreifen des Brandes auf die darüber liegende Etage. (Bild 22)

Nach Ablauf des Versuches im 3. Obergeschoss kam nach Verlöschen der Brandlast das Geschehen auch hier von allein zum Erliegen. Löschmaßnahmen wurden in beiden Fällen nicht vorgenommen.

2.9 BVD Vollbrandversuch

Um das Verhalten der Sandwichelemente im Vollbrand festzustellen, wurde ein wirklichkeitsnaher Versuch vorgenommen. (Bild 23)

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Auch hier zeigte sich nach Entfernen der beflammten Deckschale, dass eine Weiterleitung des Brandes im Inneren der Elemente nicht erfolgte. (Bild 24)

2.10 Großbrandversuch an einem Sandwichdach

Im direkt beflammten Bereich des Versuchsdaches kam es erwartungsgemäß zum Ausbrennen des Dämmstoffkernes. Am Querstoß über einer Trennwand zum Beobachtungsraum erfolgte jedoch keine Brandweiterleitung
über den brennbaren Dämmstoffkern. Die Elemente über dem Beobachtungsraum zeigten abgesehen von einer schmalen verkohlten Schaumstoffzone keine weiteren Brandauswirkungen. (Bild 25)

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Damit wurde das aus realen Brandfällen bereits bekannte Verhalten des Sandwichverbundes auch hier bestätigt.

3. Ermittlung der Rechnerischen Brandbelastung

Ein weiterer nicht unwesentlicher Aspekt zur Beurteilung der Elemente und insbesondere zur Risikoabschätzung bei der vorgesehenen Anwendung ist die Ermittlung der Rechnerischen Brandbelastung qR nach DIN 18230, "Baulicher Brandschutz im Industriebau".

Als Ergebnis einer solchen Berechnung kann festgehalten werden:
Durch die Verwendung von Polyurethan - Hartschaumstoff mit der Rohdichte von 40 - 45 kg/m³ erhöht sich die Rechnerische Brandbelastung qR nur sehr geringfügig um ca. 3 - 6 kWh/m² je nach Dicke der Elemente. Dabei wurde unter Berücksichtigung des defensiven Verhaltens der Elemente sowohl bei einer Vielzahl von Brandversuchen und der daraus resultierenden Einstufung in die Baustoffklasse B1 - schwerentflammbar, als auch durch das Verhalten bei diversen Brandfällen der Abbrandfaktor m mit 0,2 angesetzt.

Damit liegt die durch die Sandwich-Elemente bedingte Erhöhung der vorhandenen Brandbelastung im allgemeinen an der Untergrenze des üblicherweise anzusetzenden Sicherheitszuschlages.

Entsprechend gering sind demzufolge auch die Auswirkungen auf die erforderliche Ausführung der tragenden Konstruktion sowie auf die Gesamtwärmebilanz eines Brandes.

4. Ansicht der Sachversicherer, Bauämter und Feuerwehren

Unter dem Gesichtspunkt des Sachschutzes, d.h. der möglichen Erhaltung der Gebäudesubstanz im Brandfall stellen die Sachversicherer gegenüber der Bauordnung im allgemeinen höhere Anforderungen an die Bauausführung. Eine brandschutztechnisch aufwendige - und damit meist auch erheblich teuere Bauweise wurde daher in der Vergangenheit maßgeblich über die Prämienhöhe zur Feuerversicherung entsprechend den geltenden Definitionen der Bauartklassen honoriert. Hier hat sich im Laufe der Jahre ein allmählicher Wandel in Richtung "Brandschutz nach Maß" vollzogen.

Die Bedeutung der Bauweise dokumentiert sich heute im Rahmen des brandschutztechnischen Gesamtkonzeptes einerseits in der tragwerksorientierten Einstufung der Gebäude, andererseits in den angepassten Zu- bzw. Abschlägen zum Grundprämiensatz der Neutralen Klasse N.

Das nachgewiesene Verhalten der Stahl-Sandwichelemente mit Polyurethankern hat dazu geführt, dass derartige Gebäudekonstruktionen in die Neutrale Klasse N eingestuft werden, sofern die Tragwerke mindestens feuerhemmend sind.

Auch die zuständigen Bauämter und Feuerwehren haben ihre anfangs berechtigte Zurückhaltung bzw. Ablehnung bezüglich des Einsatzes dieser Elemente nach Kenntnisnahme diverser Brandfälle und - versuche revidiert und erheben in der Regel keine besonderen Bedenken gegen den Einsatz.

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5. Zusammenfassung

Als Ergebnis verschiedener Klein- und Großbrandversuche sowie einer Vielzahl von realen Brandfällen lassen sich folgende Erkenntnisse zusammenfassen:

* Die aus genormten Kleinversuchen gewonnenen Erkenntnisse zur Bestimmung der Brennbarkeit werden durch das Verhalten der Elemente in der Praxis voll bestätigt.
* Die Elemente tragen nicht zur Aufrechterhaltung eines Brandes bei. Sie werden nur im unmittelbaren Einwirkungsbereich einer äußeren Brandlast geschädigt und verlöschen selbständig nach deren Ausbrennen.
* Die Elemente tragen nicht zur Weiterleitung eines Brandes bei, die nicht brennbaren Deckschalen verhindern dies an der Oberfläche. Da keine inneren Luftschichten vorhanden sind, ist eine Kaminwirkung sowie der Transport von Zersetzungsprodukten aus-geschlossen.
* Der duroplastische Polyurethan - Hartschaumstoff schmilzt nicht und tropft nicht ab. Damit besteht nicht die Gefahr der Zündung von Sekundärbränden.
* Die Elemente weisen äußerst günstige Rechenwerte zur Brandbelastung auf. Der Beitrag zur Gesamtwärmebilanz eines Brandes ist daher sehr gering.

* Das Öffnen der Verbindungsfugen im Brandbereich bewirkt eine deutliche thermische Entlastung der tragenden Konstruktion. Dies wirkt sich positiv auf deren Standdauer aus und erlaubt darüber hinaus den gezielten Einsatz von Strahlrohren, was von der Feuerwehr begrüßt wird.
* Die Toxizität der Rauchgase wurde im Vergleich zu denen herkömmlicher Stoffe, z.B. Fichtenholz als deutlich geringer beurteilt. Eine akute Gefährdung des Menschen ist daher nicht gegeben.
* Die nicht unbeträchtlichen Rauchgase ziehen zusammen mit denen des brennenden Gebäudeinhaltes nach außen ab.

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6. Fazit

Das Brandverhalten der Stahl -Sandwichelemente mit Polyurethankern ist so, wie es von einem schwerentflammbaren Baustoff erwartet werden kann. Eine unmittelbare Risikoerhöhung ist bei bestimmungsgemäßem Einsatz nicht gegeben.

Hans Fritz Karst
Dipl.-Ing. Hans Fritz Karst, geb. 1941, war viele Jahre in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Hoesch-Siegerlandwerke GmbH tätig - Schwerpunkt: Korrosions- und Brandschutz. Er war Mitglied mehrer nationaler und internationaler Arbeitsausschüsse.

 

 
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